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Verfall und Verjährung von Urlaubsansprüchen bei unterlassener Mitwirkung des Arbeitgebers an der Urlaubsverwirklichung
Das deutsche Urlaubsrecht wird seit den letzten 15 Jahren maßgeblich durch Entscheidungen des EuGH zu Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG und Art. 31 Abs. 2 GRCh beeinflusst und verändert. Zu einer jüngsten Änderung kam es infolge der Entscheidung des EuGH vom 06.11.2018 - C-684/16 (Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften eV / Tetsuji Shimizu), mit welcher der EuGH dem Arbeitgeber bestimmte ...

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